WIR WISSEN, WIE MAN MIT IMMOBILIEN UMGEHT
Begründung von Stockwerkeigentum
Dazu zählen:
- Ermittlung der Wertquoten
- Ausarbeitung der Begründungspläne
- Erstellung/Änderung des Stockwerkeigentümer-Reglementes
- Verfassen/Änderung der Nutzungs- und Verwaltungsordnung der Miteigentümer (Tiefgarage)
- allfällige Begründungen von Dienstbarkeiten
- Beratung bei Grenzänderungen und Grundstückteilungen
- Zusammenarbeit mit Grundbuchamt/Notariat