Details
| Referenz | 1173 - Rufi - Schänis |
| Adresse | Mühlehof 862 8723 Rufi |
| Etagen | 3 |
| Anzahl Wohneinheiten | 1 |
| Anzahl Gäste WC | 1 |
| Badezimmer | 1 |
| Zimmer | 7 |
| Grundstücksfläche | 3'938 m2 |
| Gebäudevolumen | 595 m3 |
| Nettowohnfläche | 105 m2 |
| Baujahr | 1919 |
| Raumhöhe | 2.00 m |
| Kaufpreis | CHF 790'000.– |
| Verfügbar ab | Sofort |
Eigenschaften
Beschreibung
3’938 m² im Grünen – eine seltene Gelegenheit auch für Nichtlandwirte
Ein eigenes Haus mit viel Umschwung, Platz für einen Garten und für Kleintiere: Die Liegenschaft Mühlehof 862 in Rufi bietet eine besondere Gelegenheit für Menschen, die sich ein Leben nahe der Natur wünschen.
Das 3’938 m² grosse Grundstück liegt in der Landwirtschaftszone und unterliegt nicht dem bäuerlichen Bodenrecht (BGBB). Es kann deshalb auch von Nichtlandwirten erworben werden – eine Besonderheit bei einem Grundstück dieser Grösse.
Wiesenflächen, Garten und Gehölze gehören zum Anwesen. Der nahe Wald und der Bach prägen die Umgebung und verleihen dem Grundstück seinen eigenen Charakter. Ob Gemüse und Blumen kultivieren, Kleintiere halten oder einfach den grosszügigen Umschwung geniessen: Hier finden Sie Platz für Ihre persönlichen Interessen.
Das ältere Wohnhaus hat seinen ursprünglichen, einfachen Charakter bewahrt. Es umfasst Stube, Küche, mehrere Zimmer, Badezimmer und separates WC. Eine Laube im Obergeschoss, ein Dachzimmer mit angrenzendem Estrich sowie zwei Kellerräume ergänzen das Raumangebot.
Die Ausstattung ist stark veraltet. Wer bewusst einfach leben möchte und keinen heutigen Wohnkomfort erwartet, kann das Haus auch im bestehenden Zustand nutzen – ein wenig wie in früheren Zeiten. Für zeitgemässe Wohnansprüche ist eine umfassende Erneuerung erforderlich.
Das AREG hat das Wohnhaus als rechtmässig erstelltes, altrechtliches Bauwerk bestätigt. Allfällige bauliche und bewilligungspflichtige Nutzungsmöglichkeiten bleiben der Prüfung und Zustimmung des AREG sowie den erforderlichen weiteren Bewilligungen vorbehalten; eine bestimmte bauliche Umsetzung oder Nutzung wird von der Verkäuferschaft und der AWIMMO AG nicht zugesichert.
Gerne zeigen wir Ihnen die Liegenschaft bei einer persönlichen Besichtigung und stellen Ihnen die vorhandenen Unterlagen zur Verfügung.
Welche baulichen Veränderungen und Nutzungen sich verwirklichen lassen, wird im Rahmen der behördlichen Prüfung eines konkreten Projekts geklärt und kann von der Verkäuferschaft und der AWIMMO AG nicht verbindlich zugesichert werden.
Interessiert? Gerne nehmen wir bereits jetzt unverbindliche Anfragen entgegen.
AWIMMO – Ihr Immobilienservice seit 2001
Ländlich wohnen in Rufi
Die Liegenschaft Mühlehof 862 befindet sich in Rufi, einem Ortsteil der Gemeinde Schänis im St. Galler Linthgebiet. Wiesen, Gehölze, der nahe Wald und der Bach bestimmen das unmittelbare Umfeld. Wer gerne draussen ist und die Natur vor der Haustür schätzt, findet hier einen besonderen Wohnort.
Die ländliche Umgebung lädt zu Spaziergängen und Velotouren ein. Die Linthebene, der Walensee und die umliegenden Bergregionen bieten abwechslungsreiche Ausflugsziele und zahlreiche Möglichkeiten, die Freizeit im Freien zu verbringen.
Die umliegenden Ortschaften Schänis, Kaltbrunn und Uznach ergänzen das ländliche Umfeld mit Einkaufsmöglichkeiten und Dienstleistungen. So verbindet der Standort das Wohnen im Grünen mit der Nähe zu den Angeboten der Region.
Allgemeine Bestimmungen
Kaufpreis und Verkaufsablauf:
Der ausgeschriebene Kaufpreis versteht sich als Basispreis und ist kein Festpreis. Interessierte sind eingeladen, ihr verbindliches Kaufangebot mit dem unterzeichneten Formular per E-Mail an [email protected] einzureichen.
Über den Verkauf entscheidet ausschliesslich die Verkäuferschaft. Sie ist in ihrer Entscheidung frei und nicht verpflichtet, das höchste Kaufangebot anzunehmen. Neben dem finanziellen Aspekt können auch soziale, ökologische oder konzeptuelle Überlegungen berücksichtigt werden. Die Verkäuferschaft behält sich vor, den Verkaufsprozess jederzeit zu beenden.
Vorabklärung Finanzierung:
Wir bitten Sie, vor Abgabe eines Gebotes mit Ihrer Bank in Verbindung zu treten, um die Finanzierungsmöglichkeiten zu besprechen. Im Normalfall verlangen die finanzierenden Banken einen Eigenkapital-Anteil in der Höhe von 20 % des Kaufpreises. Dieser kann im Falle eines Erstwohnsitzes auch in Form eines Vorbezugs aus der Pensionskasse beigebracht werden. Die dadurch entstehende finanzielle Belastung sollte einen Drittel des Familieneinkommens nicht übersteigen.
Kauf-/Reservationsvereinbarung:
Mit dieser Vereinbarung verpflichtet sich die Verkäuferschaft, die ausgewählte Liegenschaft bis zur Unterzeichnung des Kaufvertrages für Sie zu reservieren und Sie verpflichten sich, die Liegenschaft zu erwerben. Nach der Unterzeichnung der Kauf- / Reservationsvereinbarung überweisen Sie innert 3 Tagen eine Anzahlung an den Kaufpreis in der Höhe von CHF 20’000.00. Restzahlung bei Eigentumsübertragung.
Unterzeichnung/Beurkundung Kaufvertrag:
Wir organisieren in Absprache mit Ihnen und dem zuständigen Notariat / Grundbuchamt den Beurkundungstermin des Kaufvertrags. Anlässlich der Beurkundung des Kaufvertrages ist der Verkäuferschaft ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen zu übergeben.
Handänderungssteuer und Grundbuchgebühren:
Diese werden zwischen den Parteien je hälftig aufgeteilt.
Grundstückgewinnsteuer:
Zulasten Verkäuferschaft
Übernahme per :
sofort bzw. per Grundbucheintragung
Käufervermittlung durch Dritte:
Für die Vermittlung oder Zuführung von Kaufinteressenten durch Dritte wird weder von der Verkäuferschaft noch von der AWIMMO AG eine Provision oder sonstige Entschädigung ausgerichtet.
Haftung:
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Die Inhalte dieser Verkaufsdokumentation basieren auf den uns zur Verfügung gestellten Informationen. Für Angaben Dritter übernehmen wir keine Haftung.
Ansprechpartner
AWIMMO AGBahnhofstrasse 8
8730 Uznach Markus Glaus
Geschäftsinhaber
















